Zitat:
Zitat von Brett13
Das Mädchen hat ja nix verbrochen.
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Nein, sie wird auf freiem Fuß bleiben dürfen
ABER:
Sie hat - mit hoher Wahrscheinlichkeit - einen Wechselantrag unterschrieben (bzw unterschreiben lassen) und damit einen gültigen Vertrag abgeschlossen.
An diesen Vertrag fühlt sie sich nicht mehr gebunden.
Das kann man prüfen lassen (was ja auch geschehen ist).
Aber man hat sich dann auch bitteschön an die Entscheidung der höheren Stelle zu halten.
Zumal diese "höhere Stelle" - wie Pong64 richtig ausführt - nicht von Dilettanten besetzt ist.
Da gibt's keinen Spielraum mehr.
Richtigerweise; wo kämen wir da auch hin, wenn solche Spielchen Schule machten?