Thema: Belagsfarbe
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Alt 20.03.2001, 00:52
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Benjamin Benjamin ist offline
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Benjamin ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Cool Ich benütze hier mal das viel beschimpfte DTS *ggg

Frage:
Bei einem überregionalen Ranglistentunier spielte eine Spielerin mit einem OX Belag. Das auf dem Schlägerblatt aufgebrachte Firmenlogo schimmerte durch den Belag durch. Aufgrund des Protestes gegnerischer Betreuer wurde sie gezwungen, die Beläge auf ein anderes Holz umzukleben und verlor prompt ihre Spiele.
War die Entscheidung des Oberschiedsrichters rechtens.?
Rudolf Endres, 54329 Konz *ggg(kennen wir den????

Antwort:
Der hier eingesetzte Oberschiedsrichter hat in jedem Fall korrekt gehandelt, da es gemäß Ziffer 3.1.2.10 der Tischtennisregeln B ausdrücklich in seine Zuständigkeit fällt, die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielbekleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen zu treffen.
Hierzu regelt Ziffer 4.7 der Tischtennisregeln A sozusagen den Handlungsspielraum wie folgt:
Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmössigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
Darüber hinaus regelt Ziffer 3.3.2 der Tischtennisregeln B in diesem Zusammenhang, dass gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kein Protest bei der verantwortlichen Tunierleitung eingelegt werden kann.
Michael Keil


Entnommen aus:
deutscher tischtennis sport
das amtliche Organ des Deutschen Tischtennis Bundes (DTTB)
Ausgabe 3; März 2001
54. Jahrgang
Seite 21





Grüße
Benjamin
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ich habs versucht, aber ich bin einfach zu schlecht um ohne lange noppen zu gewinnen...
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