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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe
In der DTTB WO steht dazu folgendes:
B 4.3 Wird ein Verein oder dessen Tischtennis-Abteilung
aufgelöst, so kann eine Spielberechtigung
für die bisher für diesen Verein spielberechtigten
Spieler ab dem Datum der Auflösung jederzeit auf
Antrag erteilt werden (für den Einsatz in den vier
höchsten Spielklassen unter Beachtung von WO
B 3.2). Die Auflösung einer Tischtennis-Abteilung
bzw. der Austritt aus dem Mitgliedsverband muss
vom Verein schriftlich bestätigt werden.
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