Zitat:
Zitat von Pong64
Meines Erachtens geht es ab nun um "Missachtung eines Urteils des Sportgerichtes".
Das Sportgericht hat eine Entscheidung gefällt.
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Und zumindest einer der Beteiligten (STTB) hat gegen das Urteil Widerspruch eingelegt, so dass das Bundesgericht zu entscheiden hat. Bist du sicher, dass bis zu dieser Entscheidung letzter Instanz das Urteil des Sportgerichts schon rechtskräftig ist?
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Zitat von Janus
Ich möchte nur zu der Hanau-Parallele, mit der einige hier versuchen den Leutzsch-Wechsel von Mühlbach zu legitimieren, anmerken, dass gesamte Wechsel vor Wechselfristende angelaufen sind, in Einverständnis zwischen Vereinen, Spielern, Verbänden und ohne Grauzonen der WSO zu tangieren.
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Im Falle Leutzsch konnte ja nicht alles vor Wechselfristende ablaufen, weil der DTTB selbst erst NACH Wechselfristende den Aufstieg von Leutzsch per Sonderregelung möglich gemacht hat. Soviel zum Thema Wechselfristende...