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Alt 17.09.2012, 10:00
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Oberwurst Beitrag anzeigen
So nebenbei: Ich frage mich, wie man bei Emails die genaue Ansendezeit nachweisen soll. Emails kann man beliebig fälschen . Alleine aus diesem Grund kann die 72 h-Regel nicht exakt angewendet werden.
Aus den Erläuterungen zur aktuellen WO...

"12. Nachverlegungen (G 4.2.1)
Frage: Die WO schreibt für Nachverlegungen die Information des Spielleiters „drei Tage“ vorher und als letztmöglichen Austragungstermin „14 Tage (21 Tage, falls zweiwöchige Ferien vollständig in diesem Zeitraum liegen)“ vor. Wie sind diese Fristen im konkreten Fall zu errechnen?
Antwort: Die Formulierung „drei Tage“ meint weder 72 Stunden noch drei ganze Tage. Wenn ein Spiel vom Samstag verlegt werden soll, dann muss die Mitteilung den Spielleiter am Mittwoch erreichen (Samstag minus 3 = Mittwoch). Die Uhrzeit ist hierbei völlig unerheblich."

Ich wüsste übrigens nicht, wie man den Zeitstempel einer e-mail fälscht. Interessiert mich auch nicht. Darauf rumzureiten halte ich auch nicht für sonderlich ratsam. Sonst kann es passieren, dass die Benachrichtigung an einen Staffelleiter demnächst per e-mail nicht mehr zulässig sind. Wäre doch auch nicht schön...

Nachverlegungen waren vor ein paar Jahren noch gar nicht möglich. Die jetzige Regelung ist doch ein echter Fortschritt und die sogenannte drei-Tage-Regel eigentlich hinlänglich bekannt. Wenn man sich nicht sicher ist, kann man den Staffelleiter doch auch anrufen.

Die einzigen beiden Fragen, die ich mir in dem Zusammenhang stelle, sind die, ob a) die Nachverlegung durch den Staffelleiter nach der Nachverlegungs-mail, die laut WO von beiden Mannschaften kommen muss (z.B. durch die angehängte mail-Korrespondenz beider Mannschaften, aus der die Einigung ersichtlich wird), in click-TT eingepflegt wurde oder erst bei der Ergebniserfassung durch die Wellis in click-TT erfolgte und b) ob die mail noch am Mittwoch vor 24 Uhr rausgegangen ist, was ja laut Regelauslegung noch ausreichend wäre...

Sollte die Verlegung durch den Staffelleiter selbst in click-tt eingepflegt worden sein, so könnte das als Bestätigung des Nachverlegungswunsch ausgelegt werden.

Sollte die mail am Mittwoch vor 24 Uhr laut Zeitstempel verschickt worden sein und aus ihr hervorgehen, dass beide Mannschaften der Nachverlegung zugestimmt haben, dürfte die Nachverlegung laut Regelauslegung (siehe oben) sowieso rechtens gewesen sein.

Das alles müssen die Pellis und die Wellis mit dem Staffelleiter ausmachen. Bitte nicht vergessen, dass Stafffelleiter ehrenamtlich tätig sind. Manfred Schumacher macht das schon sehr viele Jahre und dafür hat er sich sicherlich den Dank aller Spieler verdient. Sollte da mal ein Fehler unterlaufen sein, lässt sich das ganz sicher mit ihm unaufgeregt klären...

Geändert von User 17544 (17.09.2012 um 10:04 Uhr)
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