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Re: Spielgemeinschaften zugelassen
Das ist ne Superidee, die aber leider viele Probleme beinhaltet. Speziell wenn es dann um Ersatzgestellung geht.
Beispiel: In der Jugendverbansliga stellt Verein X die Spieler A+B. Verein Y: C+D. Nun fehlt ein Spieler. Wer darf Ersatz spielen. Schüler beider Vereine? Das geht noch. Aber umgekehrt wird es schwer. Die Herrenabteilungen sind getrennt. Verein X Spielt in der 1. KK Verein Y Landesliga. Dürfen A+B nur in X Ersatz spiele? Das ginge dann nicht (im WTTV) da 1.KK zu niedrig. usw. Wird sehr schwierig zu regeln... Dann lieber die Spieler in einem Verein zusammenfassen und danach können die zu ihren jeweiligen Vereinen zurück gehen. Problem wenn die dann noch wollen. Wie im Beispiel gehen A+B bestimmt nicht gerne in die 1. KK???
Die Formulierung ist unklar.....ist die sechsthöchste Liga insgesamt gemeint-> Wäre im WTTV unterhalb der Landesliga. Bei der Jugend wäre es die unterste Liga 2.KK. wenn es da überhaupt 6 Ligen gibt (Unser Kreis: VL, BL, BK, KL 1.KK, 2.KK) da gibt es keine unterhalb der sechsten. Oder ist die Sechsthöchste von den Mitgliedsverbänden gemeint (wie es oben wörtlich steht) die sechsthöchste des WTTV wäre die BK. Also gilt es nur ab Kreisliga. Oder sind die Sechs höchsten Klassen gemeint????-> Allgemein wären das die 1. BL 2. BL und RL jeweils der Damen und Herren. Dann wäre es ab OL möglich. Was nun???? Gilt es nur für Herren oder auch im Jugend und Schüler und Mädchenbereich?
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