Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 19.09.2012, 11:21
User 17544 User 17544 ist offline
...
Foren-Urgestein - Master of discussion ***
 
Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 11.720
User 17544 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Spielberechtigungen Jugend/ Schüler im Pokal

Zitat:
Zitat von Schollinho Beitrag anzeigen
Dürfen die drei Schüler aus der Jugendmannschaft im Pokal als Schülerteam I spielen und die Nummern 1-3 der Schülermannschaft als Schülerteam II?
TTVN nehme ich mal an?

In den Durchführungsbestimmungen für die Landespokalmeisterschaften steht unter 4.4 folgendes:

"Startberechtigt in einer Landespokalmannschaft ist jeder Spieler, der auf der Landespokal- Mannschaftsaufstellung dieser Mannschaft aufgeführt ist und zum Beginn der Rückrunde nicht in einer Mannschaft als Stammspieler gemeldet war, die in einer höheren Spielklasse spielt als es für die jeweilige Pokalspielklasse zugelassen ist (siehe 4.7).

4.7 Die Startberechtigung für die Pokalspielklassen ist wie folgt geregelt:
A: offen von unten bis einschließlich Verbandsliga
B: offen von unten bis einschließlich Bezirksoberliga
C: offen von unten bis einschließlich 1. Bezirksklasse
D: offen von unten bis einschließlich Kreisliga
E: offen von unten bis einschließlich 1. Kreisklasse"

Ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass Jugendspielklassen im TTVN allgemein höher veranschlagt werden als Schülerspielklassen und Schüler, die schon in der zurückliegenden Rückrunde in einer Jugendmannschaft aufgestellt waren, aus dem Grund nicht im Schülerpokalwettbewerb starberechtigt sind.

Wirklich erhellend ist die WO des TTVN, was deine spezielle Frage betrifft, zumindest für mich nicht.

An deiner Stelle würde ich solch spezielle Fragen allerdings immer mit den zuständigen Funktionären im Kreis, Bezirk bzw Verband besprechen. Nur dort kannst du auf eine verbindliche Antwort hoffen.
Mit Zitat antworten