Zitat:
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Zitat von Rudolf Endres
Es ist die sechsthöchste Klasse ab Bundesliga gemeint. Also in diesem Fall unterhalb der Landesliga.
Ich bringe in Kürze den genauen Text.
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11. Vereinsmannschaften
11.1 Vereinsmannschaften eines Vereins dürfen nur aus Spielern gebildet werden, die alle für diesen Verein spielberechtigt sind. An Punktspielen und Mannschaftsmeisterschaften sowie an Pokalmeisterschaften dürfen ausschließlich Vereinsmannschaften teilnehmen.
11.2 Abweichend von 11.1 dürfen die Mitgliedsverbände bei Punktspielen, Mannschaftsmeisterschaften und Pokalmeisterschaften im Damen- und Herrenbereich in Spielklassen unterhalb der sechsthöchsten Spielklasse bzw.- wenn es in einem Mitgliedsverband keine Spielklasse unterhalb der sechsthöchsten Spielklasse gibt- in der untersten Spielklasse, sofern sich diese unterhalb der vierthöchsten Spielklasse befindet, Mannschaften zulassen, bei denen der eine Teil der Spieler für einen Verein und der andere Teil der Spieler für genau einen anderen Verein spielberechtigt ist. Solche Mannschaften mit Spielern zweier Vereine werden "Spielgemeinschaften" genannt. Bei Punktspielen, Mannschaftsmeisterschaften und Pokalmeisterschaften im Jugend- und Schülerbereich dürfen die Mitgliedsverbände Spielgemeinschaften in den Spielklassen ihrer untersten Gliederung (Kreisverbände o.ä.) zulassen.
11.3 Spielgemeinschaften dürfen an weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften auf den Ebenen der Regionalverbände und des DTTB nicht teilnehmen.
Die neue, beschlossene WO wurde erst vor einigen Tagen verschickt und dürfte bald vom DTTB veröffentlicht werden.