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Zitat von gremlin
ich kämpfe gerade mit der WO bezüglich der erlaubten Werbung, wir spielen im BayTTV und dort steht folgendes in der WO
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Gegenfrage: bist Du sicher, dass diese Regelung bei euch anzuwenden ist? Diese Regelung entstammt soweit ich weiß der WO des DTTB Abschnitt F "Werbebedingungen
für Bundesveranstaltungen". Sofern der BayTTV diese für seinen Spielbetrieb nicht übernimmt oder die Regelungen explizit in seine Ordnung aufnimmt, würde ich davon ausgehen, dass nur die internationalen Tischtennisregeln anzuwenden sind.