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Alt 20.09.2012, 07:34
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JoKo JoKo ist offline
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AW: CUX + BHV: Eine neue Chance verpasst?

Zitat:
Zitat von Flonaldo Beitrag anzeigen
Nur wenn Du ein Tischtennisspiel als "Öffentliche Veranstaltung" bezeichnest.

Und selbst dann gilt dies nur, wenn der unter-16-Jährige ohne Begleitung unterwegs ist. Du könntest also theoretisch auf ein Team treffen, dass aus fünf 13-jährigen besteht und einem 18-Jährigen, der dann als erwachsene Begleitung gilt.

Solange das keinen wirklich interessiert, wird das mit Sicherheit eintreten. Am Wochenende bzw. nachmittags interessiert das auch nicht. Glücklicherweise gibt es immer noch verantwortungsbewusste Eltern, die den Irrsinn zu verhindern wissen. Wie ich den Satz in der WO/AB E 2 lese, gilt die 22 Uhr - Grenze für den DTTV allemal. Warum wohl?


Öffentlichkeit bedeutet nach dem Jugendschutzgesetz: Tanzveranstaltungen, Spielhallen, Kinos, Theater, Gaststätten, Geschäfte, Nachtklubs, Sporteinrichtungen u. ä. (inklusive Ausgehzeiten).1

Nicht öffentlich sind Familienfeiern, Clubs mit fest eingetragenen Mitgliedern, Veranstaltungen, zu denen nur ein vorher persönlich geladener Personenkreis Zutritt hat (Teilnehmerliste vorhanden) u. ä.
__________________
Kindertraining, das sich an China orientiert, ist m.E. Kindesmissbrauch, auch wenn es von einer medaillengeilen Politik subventioniert wird.

Geändert von JoKo (20.09.2012 um 07:42 Uhr)
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