|
Re: Spielgemeinschaften zugelassen
Nicht schlecht!
Heißt das, daß der Kreis das im Einzelfall genehmigen muß? Und wenn der Kreis zustimmt, gibt es keine weiteren Hürden?
Braucht man dazu im Kreis einen allgemeinen Beschluß am Kreistag, daß man Spielgemeinschaften erlaubt? Oder kann man einfach einen Antrag stellen, daß man mit Verweis auf die neue WO eine Spielgemeinschaft gründen will?
|