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Alt 18.12.2003, 19:02
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
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Re: Spielgemeinschaften zugelassen

Zitat:
Zitat von NicheHo
Nicht schlecht!

Heißt das, daß der Kreis das im Einzelfall genehmigen muß? Und wenn der Kreis zustimmt, gibt es keine weiteren Hürden?
Braucht man dazu im Kreis einen allgemeinen Beschluß am Kreistag, daß man Spielgemeinschaften erlaubt? Oder kann man einfach einen Antrag stellen, daß man mit Verweis auf die neue WO eine Spielgemeinschaft gründen will?
Zunächst müssen die Zusatzbestimmungen der Landesverbände an die neue WO, soweit erforderlich, angepasst werden. Die Landesverbände können natürlich auch Spielgemeinschaften weiterhin verbieten. Wer die Entscheidungskompetenz für die Genehmigung von Spielgemeinschaften haben soll, muss in den Verbänden entschieden werden. Das Ganze wird sich noch etwas hinziehen.
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