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Re: Veränderte Eigenschaft der Oberfläche
@MA
So gesehen hast du recht. Dann ist widerum die Frage, mit welcher Berechtigung (Regel) "behandelte Noppen" nicht zulässig sind. Wer will entscheiden ob eine Noppe sich vieleicht (gleichmäßig) verändert hat durch zum Beispiel natürliche Abnutzung oder Alterung (Wer verbietet mir den Belag in der Sommerpause auch im Schwimmbad zu benutzen, wo Sonnenlicht, den "Plastifizierungseffekt" der Noppenoberfläche bewirkt), oder durch künstliche Behandlung (Microwelle, Lack....)????
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