Hi,
Zitat:
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Zitat von Prinzessin81
Dann ist widerum die Frage, mit welcher Berechtigung (Regel) "behandelte Noppen" nicht zulässig sind.
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der Belag besitzt nach der Behandlung keine ITTF-Genehmigung mehr (i.S. des Punktes B 2.1.3 der int. TT-Regeln), da er in dieser Form nicht zugelassen wurde.
Gruß.