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Re: Veränderte Eigenschaft der Oberfläche
@Edwin
Da hast du recht, aber das ist ein abgespielter Belag auch nicht. Wenn zB ein Sriver nach 10 Jahren intensivem Gebrauch so glatt ist wie ein Anti.... So wurde der auch nicht zugelassen oder? Dann kann man den mit dem § auch aus dem Verkehr ziehen.
Wie schon oft gesagt ist es unheimlich schwer folgende 3 Fragen definitiv zu klären:
1. Wie wurde der Belag zugelassen? Das weiß doch wirklich nur der Materialzulassungsauschuß der ITTF.
2. Wie wurde der Zustand erreicht? Irgendwie künstlich oder durch "natürliche" Abnutzung Alterung o.ä. Beweise?
3. Reicht eine (natürliche) Abweichung vom Original aus zur "Nichtzulassung". Wie stark muß die sein und wie will ich die Stärke feststellen.
Nachdem meist diese Fragen nicht ohne Zweifel zu beantworten sind, müßte eigentlich im Zweifel für den Angeklagten gelten. Habe neulich auf ner Trainer Ausbildung mit 2 ISR "Regelkunde" gehabt. Die sagten: Man kann nichts mit ruhigem Gewissen machen, als zu prüfen, ob er auf der Liste steht. Wenn ja darf man mit spielen. Alles andere könnte man nicht mit ruhigem Gewissen vertreten, obwohl man rein theoretisch mit der Begründung Tatsachenentscheidung alles entscheiden könnte. Erlebte Beispiele: Nen Weißes (durch Waschen nicht Blütenweisses) Trikot war auf einmal "eindeutig" grau aber nen Kollege im T-Shirt mit großem Grünen Brustaufdruck mußte das dann wechseln bzw auf links tragen.
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