Zitat:
Zitat von mithardemb
... dass man sich in Brüssel ...
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In Brüssel kann man sich in gar nichts einklagen, soweit es um EU-Recht geht. Der EuGH hat seinen Sitz in Luxembourg.
Zu spekulieren ist ja ganz nett, aber wenn es schon bei den einfachen Sachverhalten hapert, genügen die Kenntnisse der juristischen Details und des einschlägigen Urteils wirklich für eine Diskussion, die mehr erbringt, als Zeit zu füllen?
Amelies Teilnahme als Österreicherin an den Olympischen Spielen war übrigens keine Ausnahme von irgendeiner Regel, da die ITTF-Bestimmungen über Teilnahmeberechtigungen von Beginn an nur für sog. World Events unter Herrschaft der ITTF (World Cups, Einzel- und Mannschaftsweltmeisterschaften) galten und anschließend von der ETTU für ihre Veranstaltungen übernommen wurden. Die Olympischen Spiele unter den Bestimmungen des IOC waren hiervon nie betroffen.