Zitat:
Zitat von Peter Igel
Wäre auch das Glück des Tüchtigen, übrigens... 
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Nee, 142 km/h ist bei erlaubten 120 km/h zeugt eher von Feigheit, die höher bestraft werden sollte
...oder war die Firmenschleuder arg limitiert in der Beschleunigung und Endgeschwindigkeit und du hast doch alles gegeben