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Zitat von Vollblutprofi
Meine Frage ist nun, ob sich der Verein strafbar macht, wenn die Mannschaft zu diesem Spiel antritt bzw. was weniger kostet: nicht antreten oder antreten.
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Gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten §17, kann die Höhe des Bußgeldes zwischen 5,-- und 1000,-- EUR betragen.
Ich würde mir sehr wohl überlegen, ob ich an diesen Tagen vor 13:00 Uhr spiele. Wenn der Verbandsspielleiter den Termin nicht ändert, dann würde ich Protest beim Spruchausschuss einlegen. Einfach nicht antreten ist m.E. keine Lösung.
Ihr könntet aber auch antreten und die Ordnungsbehörde informieren. Der Heimverein würde demnach mit einem Bußgeld in oben genannter Höhe belegt. Da ihr diesen Missstand aufgezeigt und um Änderung gebeten habt, kann man euch auch keine Unfairness nachsagen.
Übrigens hat Eintracht Frankfurt auch einmal ein Bußgeld wegen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz erhalten und bezahlt.