DTTB-Bundesgericht hat entschieden, aber die Geschichte geht weiter!
LTTV Leutzscher Füchse und Kathrin Mühlbach erwirken einstweilige Verfügung
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Gestern Abend nun hat das Landgericht Chemnitz auf Antrag der Spielerin sowie des Vereins eine einstweilige Verfügung erlassen, die es dem Sächsischen Tischtennis-Verband unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt, die durch ihn erteilte Spielberechtigung von Kathrin Mühlbach zu widerrufen.
http://www.tischtennis.de/aktuelles/meldung/13558