Zitat:
Zitat von Darth Vader
 lächerliches possenspiel 
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Es fragt sich nur, wer der Verursacher dieser Posse ist ...
Im übrigen würde mich interessieren, mit welcher Rechtfertigung die "Füchse" ein ordentliches Gericht angerufen haben.
Lt. Satzung des Sächsischen Tischtennis-Verbandes verzichten die Mitglieder des STTV nämlich ausdrücklich darauf (vgl. den folgenden § 16 Abs. 4 der STTV-Satzung):
§ 16 Gerichtsbarkeit
(1) Die Gerichtsbarkeit innerhalb des STTV wird von Schiedsgerichten ausgeübt, die von den übrigen Organen unabhängig sind.
(2) Den Gerichten gehören jeweils ein Vorsitzender und zwei bis fünf Beisitzer an. Diese dürfen nicht Mitglied des jeweiligen Vorstands sein.
Entscheidungen werden in der Regel vom Vorsitzenden und zwei Beisitzern herbeigeführt.
(3) Der Präsident des STTV übt das Gnadenrecht aus.
(4) Der Verband, die Mitglieder und Verbandsangehörigen verzichten darauf, bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Satzung, Ordnungen und anderen Bestimmungen des STTV die ordentlichen Gerichte anzurufen.
Ebenso ist gegen Entscheidungen des DTTB-Bundesgerichts der Gang vor die ordentlichen Gerichte ausgeschlossen (vgl. folgenden Auszug aus der DTTB-Satzung):
59.3 Die Rechtsfolgen einstweiliger Verfügungen
und der Entscheidungen des Bundesgerichts treten
mit deren Zustellung ein.
Gegen eine Entscheidung des Bundesgerichts oder
des DTTB-Disziplinarorgans Anti-Doping kann unter
Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs ein
Rechtsmittel gemäß § 45 der Sportschiedsgerichtsordnung
(DIS-SportSchO) der Deutschen
Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS)
eingelegt werden.
Aber vielleicht sollte man alles, was aus Sachsen kommt, ohnehin nicht allzu ernst nehmen. Anscheinend hat man dort ja auch eine recht lockere Einstellung zur Verbindlichkeit von Unterschriften ...