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Alt 05.10.2012, 16:56
Tackiness Tackiness ist offline
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AW: 1. Bundesliga Damen 2012/2013

Zitat:
Zitat von Pong64 Beitrag anzeigen
"§ 20 Anrufung ordentlicher Gerichte
Die Anrufung des Deutschen Sportschiedsgerichts
(§ 45 DIS-SportSchO) der Deutschen Institution
für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ist – nach
Ausschöpfung der nach der Sportgerichtsbarkeit
zustehenden Rechtsmittel – innerhalb von zwei
Wochen nach Zugang der letztinstanzlichen Entscheidung
möglich. Eine Anrufung ordentlicher
Gerichte ist durch die Unterwerfung unter das
Deutsche Sportschiedsgericht ausgeschlossen."
Wie zuvor heisst das doch wohl auch hier:
WENN man sich entscheidet, vor das Sportschiedsgericht zu ziehen, DANN kann man nicht parallel auch noch ordentliche Gerichte anrufen.
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