Zitat:
Zitat von mithardemb
Ich denke das wäre wohl eine der übelsten Situationen in die sich ein Sportverband bringen könnnte.
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Vor allem in dem vorliegenden Fall. Die Spielerin Kathrin Mühlbach, um die es hier geht, ist nach dem Sportrechtsverständins des DTTB offensichtlich rechtlos. Sie selbst hat allem Anschein nach gar kein Recht darauf Einspruch einzulegen.
Das ist den beteiligten Verbänden vorbehalten. Wenn die einspruchberechtigten Verbände die sportgerichtlichen Rechtsmittel ausgeschöpft haben ist für sie Schluss. Das kann man noch akzeptieren und ist sicher im Sinne einer durchführbaren Wettkampfpraxis.
Die einstweilige Verfügung ist nun durch den Verein und Kathrin Mühlbach selbst erwirkt worden, die ohne dieses Rechtsmittel praktisch rechtelos wären.
Dabei muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, dass das endgültige Urteil des DTTB-Bundesgerichts immer noch aussteht. Das DTTB-Bundesgericht hat lediglich vorab festgelegt dass das Urteil des DTTB-Sportgerichts bis zum endgültigen Urteil des DTTB-Bundesgerichts bestand hat und sofort umzusetzen ist.
Siehe
hier:
Frankfurt/Main. Am vergangenen Wochenende hat das DTTB-Bundesgericht festgelegt, dass das Urteil des DTTB-Sportgerichts (siehe Meldung vom 6. September und Meldung vom 21. August auf tischtennis.de) mit sofortiger Wirkung durch den Sächsischen Tischtennis-Verband (STTV) umzusetzen ist. Danach ist die Spielberechtigung der Spielerin Kathrin Mühlbach für den LTTV Leutzscher Füchse
bis zur endgültigen Entscheidung durch das DTTB-Bundesgericht seitens des STTV zu widerrufen.
Ich frage mich, wie lange so etwas dauern kann, bis das DTTB-Bundesgericht ein endgültiges Urteil fällt?