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Zitat von Vektor
Die Begründung würde bei Nicht-Mitwirkung von Nr. 6 nicht greifen. Ob die Begründung "falsche Einzel-Aufstellung" hier greift, ist wohl Interpretationssache. Gibt es Beispielfälle oder offizielle Auslegungen hierzu?
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In den unteren Ebenen wird dieser Fall kaum vorkommen, da die gegnerische Mannschaft in der Regel so kulant ist ist, dass die unvollständige Mannschaft den abwesenden und noch nicht eingetragenen Spieler an Position 6 nachtragen darf (denn dadurch verschiebt sich ja die Spielreihenfolge nicht, wie du korrekt bemerkst, da niemand aufrücken muss). In den Fällen, die ich kenne, ging die Kulanz sogar so weit, dass sogar das Doppel nachgeholt wurde.
Wäre ich Oberschiedsrichter bei einem Oberligaspiel, würde ich aber so entscheiden, wie ich das beschrieben habe. Nach Beginn des ersten Einzels wird selbst an Position 6 kein Spieler mehr nachgetragen!
Nun zu dem Fall, dass an Position 6 doch ein Spieler aufgestellt wurde, der dann aber nicht erschienen ist. In diesem Zusammenhang ist der letzte Satz von Punkt D 3.1 der WO interessant: "Ein Spieler gilt als ausgefallen, wenn er bis zum Ende des Mannschaftskampfes überhaupt nicht mitgewirkt hat." Und wenn man sich dazu noch Punkt D 3.3 der WO (gültig im Bereich des WTTV) anschaut, wo es heißt "Der Einsatz eines Spielers in einem Meisterschafts- oder Pokalspiel ist dann regelgerecht, wenn er bei mindestens einem Einzel oder Doppel mitwirkt und dieses auch in die Wertung eingeht.", folgere ich, dass der Einsatz einer eingetragenen Nr. 6, die dann aber nicht am Spiel mitgewirkt hat, zumindest im WTTV nicht regelgerecht ist. Und bei einer nicht regelgerechten Aufstellung hat die Staffelleitung meines Erachtens immer zwangsläufig auf Spielwertung zu entscheiden.