AW: Offizieller Verlegungsgrund
@Waterhouse
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Du bei den DE-Spielern den richtigen Verlegungsgrund meinst.
Der Pflichteinsatz in einer Jugend- oder Schülermannschaft ist kein Verlegungsgrund. Sehr wohl aber die Teinahme an sämtlichen Veranstaltungen auf Bezirks- und Verbandsebene der Aktiven und/oder Schüler/Jugend.
Wenn es die DE nicht gäbe, gäbe es noch die Jugendfreigabe für alle Spieler, die sich im Jugendalter befinden. Das wären dann auch noch mehr als 300 SpielerInnen, wegen denen eine Pflichtverlegung beantragt werden könnte.
Ich kann Dir aus meiner Erfahrung berichten, dass es sehr viel Ärger gibt, wenn Du in die Ferienzeit Spieltage oder Veranstaltungen legst. Meine Ohren klingeln jetzt noch. Viele Vereine, die in Schulturnhallen spielen, kommen auch in den "kleinen" Ferien nicht in die Sporthallen. Das sehe ich schon daran, dass wir in dieser Zeit stets Trainingsgäste von diesen Vereinen haben.
Bei einer Spielklasse von 10 Mannschaften hat man zwar 2 Spiele weniger, man könnte diese fehlende Spiele aber auch gut und gerne auf den diversen Einzelveranstaltungen des Verbandes oder auf Turnieren nachholen. Man könnte auch, wenn dies nicht schon der Fall ist, an den Pokalwettbewerben teilnehmen. Spieler, die auf Grund ihrer Spielstärke diese Veranstaltungen spielen, wären froh, wenn sie nicht so viele Mannschaftsspiele hätten. Das wurde mir von Betroffenen während meiner Amtszeit auch immer wieder gesagt.
__________________
Fehler zugeben ist eine Stärke und keine Schwäche!
|