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Alt 22.12.2003, 18:35
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Foren-Stammgast 2000
 
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Re: SchlÄgergrÖße Beliebig VerÄnderbar?

Zitat:
Zitat von Noppenklopper
1. je länger der Schlägergriff, umso schwerer wird aber das "Handling".
2. der Größe des Schlägerkopfes sind nur zwei Grenzen gesetzt. Er darf nicht größer sein als 17,5 x 17,5 cm. Meines Wissens ist das die maximale Größe der Beläge, wie du sie kaufen kannst. Er darf aber auch nicht zu klein sein, da Hersteller, Belagsbezeichnung und ITTF-Zulassung VOLLSTÄNDIG erkennbar sein müssen. Dazwischen darfst du jede Größe basteln.

Bevor sich einer wg. 2. beschwert: Ich bin mir bewusst, dass ich am unteren Ende etwas Platz für die Finger lassen darf. Aber nicht über die ganze Breite, es sei denn, dass der Schläger sehr schmal ist.

Darf ich mir also ein eigenes Holz basteln und es benutzen ohne ITTF-Zulassung ? Gilt die erforderliche ITTF-Zulassung nur für den Belag ?
Und: falls erforderlich, wie bekomme ich die Genehmigung ??
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