Zitat:
Zitat von drakebite
b) kann mir jemand ein Vergleichsbeispiel (optimalst einen für Bandscheibenvorfall) liefern, wie man eine ärztliche Unfähigkeitsbeurteilung formulieren muss, um meiner Mannschaft für die Rückrunde keinen Buchstaben zu bescheren? Ich habe zuwnig Nerv, mir die Statuten diesbezüglich reinzuziehen. Laut meinen Vereinskollegen reiche ein Rezept nicht aus, obwohl die Diagnose schwarz auf weiß drauf steht. THX vorab.
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WO G15 Änderungen der Mannschaftsmeldung:
Die zuständigen Gremien (siehe Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb) sind berechtigt, für einen Spieler, der in einer Halbrunde weniger als dreimal in der Mannschaft mitgewirkt hat, in der er gemäß Mannschaftsmeldung eingereiht wurde, oder mehrfach in einer Halbrunde Spiele (Einzel oder Doppel) aufgenommen, aber sofort beendet hat, im Sinne von G 12 Abs. 2 für die nächste Halbrunde einen weiteren Stammspieler nachzuziehen, wenn der Verein weder selbst eine Änderung vornimmt noch eine akzeptable Begründung für diesen Spieler abgibt.
Bei uns konnte letzte Saison eine Spielerin krankheitsbedingt in der Vorrunde nicht spielen.
--> hier war nur eine Begründung (nichtmal ein Attest) erforderlich