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Alt 20.10.2012, 11:41
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von klugscheisser Beitrag anzeigen
Anwälte werden nach Anzahl der Schreiben, Beratungen, Fotokopieen und Verhandlungen bezahlt. Die haben meist kein Interesse an einem schnellen Ergebnis
Daran liegt es in dem Fall aber nicht.

Der letzte mir bekannte Stand sieht leider nun mal so aus, dass das DTTB-Bundesgericht (Die letzte sportgerichtliche Instanz in dem Fall) immer noch kein Urteil gefällt hat. Bis Dato hat das DTTB-Bundesgericht lediglich verfügt, dass das vom DTTB-Sportgericht gefällte Urteil bis zu einem endgültigen Urteil des DTTB-Bundesgerichts von den beteiligten Landesverbänden sofort umzusetzen ist und deshalb die Spielberechtigung von Kathrin Mühlbach für Leutzsch vom sächsichen Landesverband sofort zu widerrufen ist. Genau dagegen hat Leutzsch und die Mühlbachs eine einstweilige Verfügen per ordentlichem Gericht erwirkt.

Mehr als verständlich, wie ich finde. Wir gehen mittlerweile auf den November zu und die zuständige Sportgerichtsbarkeit hat es immer noch nicht geschafft eine abschließende Beurteilung vorzunehmen. Scheint also kompliziert zu sein und keineswegs so eindeutig wie es das DTTB-Sportgericht gesehen hat. Je länger sich das hinzieht, desto wahrscheinlicher wird es, dass der Fall im Sinne von Kathrin Mühlbach entschieden wird. Zumindest sehe ich das so. Macht ja sonst keinen Sinn das so lange hinauszuzögern. Wenn es eine eindeutige Sache wäre bei der das Urteil des Sportgerichts nur bestätigt werden muss, hätte man es sicher schon erledigt. Eine Urteilsbegründung zu schreiben scheint in dem Fall wohl nicht ganz einfach zu sein. Wenn das vorinstanzliche Urteil aufgehoben wird - womit ich rechne - wird man sich bei der Formulierung sicher Mühe geben, sodass das Urteil des Sportgerichts nicht gänzlich in der Luft zerrissen wird, sondern eher mit neuen Sachverhalten begründet, die dem Sportgericht nicht zu einer Beurteilung zur Verfügung standen.

Die Anordnung des DTTB-Bundesgerichts die Spielberechtigung bis zum endgültigen Urteil zu widerrufen halte ich persönlich für kleinkariert. Damit hat man die Mühlbachs und Leutzsch dazu gezwungen mittels teuren Anwälten ein ordentliches Gericht hinzuzuziehen. Gemessen an der DTTB-Satzung ist das juristisch sicher korrekt und bestätigt zudem ein wenig das DTTB-Sportgerichtsurteil.

Auf das endgültige Urteil des DTTB-Bundesgericht darf man also gespannt sein. Ehrlich gesagt rechne ich mit einem fragwürdigen Urteil, das Juristen befriedigt, aber Sportler und normale Menschen mehr als seltsam finden werden. Ich rechne damit, dass Kathrin Mühlbachs Spielberechtigung für Leutzsch bestätigt wird. Allerdings erst mit dem Urteil des Bundesgerichts. Bis dahin wird zur Spielwertung das Urteil des Sportgerichts bestand haben. Was dann heißt, dass Leutzsch alle Spiele bis dahin wegen des Einsetzens einer Spielerin ohne sportrechtliche Spielberechtigung als kampflos verloren gewertet bekommt. Juristisch sicher korrekt - ansonsten würde die Anordnung das Urteil des Sportgerichts sofort umzusetzen keinen Sinn machen. Ob daraufhin weiter von Seiten der Leutzscher die Handhabe besteht gegen die Spielwertungen vorzugehen bleibt abzuwarten. Ist sicherlich gespickt mit juristischen Fallen und Finessen die ganze Angelegenheit. Letztendlich sicher auch eine Kostenfrage...

Das Bemerkenswerteste an der ganzen Geschichte ist für mich die scheinbare Unbeeindrucktheit von Kathrin Mühlbach, die sich in ihren sportlichen Leistungen wiederspiegelt. Scheint eine echte Kämpfernatur zu sein, die sich nicht so leicht aus der Bahn werfen lässt
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