Zitat:
Zitat von Horaser
Solche Menschen verstehen nur, wenn man in ihrer Sprache antwortet. Deshalb gehört der OSR formal korrekt wegen Nötigung gemaß § 240 StGB und Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB angezeigt.
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Lach,
ja genau und wenn der OSR mein TimeOut beendet nach 1min dann ist ebenfalls Nötigung und Hosen die über dem Knie enden dann sexuelle Belästigung??


Ich glaub der Einzige der dann pi*** ist der Richter vor Lachen!