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Zitat von tate
Das sehe ich auch so!
Falls dem Verein vor den zuständigen Instanzen seine Täuschungsabsicht einwandfrei bewiesen werden kann, könnte das meines Erachtens ab dem Zeitpunkt der Meldung des Strohmannes bedeuten, dass der Nr. 1 der nachfolgenden Mannschaft(en) nachträglich der Stammspielerstatus abzusprechen ist und sie folglich bei jedem Einsatz in ihrer alten Mannschaft als nicht spielberechtigter Spieler behandelt werden muss. Das könnte sich durch alle Mannschaften des Vereins ziehen, sofern dort keine zusätzlichen Stammspieler aufgestellt waren. Die Folge: Spielwertungen gegen alle betroffenen nachgeordneten Mannschaften des Vereins mit nicht mehr spielberechtigten Spielern, sofern diese Spieler zum Einsatz kamen.
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Jetzt würde mich mal interessieren, wie dieser Nachweis zu führen wäre. Dem Klassenleiter wurde vermutlich plausibel gemacht, dass der Spieler fleissig trainieren würde und den X und den Y im Training regelmäßig schlagen würde.
Ich habe so einen Fall vor einigen Jahren mal durchgefochten, da war das zentrale Argument "Strohmann ist gar nicht Mitglied im Verein". So was ließ sich einwandfrei nachweisen - aber angenommene Trainingsergebnisse, wie lassen sich die anzweifeln, wenn der Spieler gar nicht vor hat, Ergebnisse in der Liga zu erzielen?
Übrigens ganz richtig, der neu eingereihte Spieler hat genau Null Spiele gemacht. Und wurde gleich NACH Saisonende zum Reservespieler zurückgestuft. Und ist diese Runde gar nicht mehr aufgestellt.
Das war nebenbei ein interessantes Konstrukt. 1.6 wurde zum Reservespieler (zu diesem Zeitpunkt auch ein offensichtlicher Strohmann), der Neue wurde eine Woche vorher als 2.1 neu aufgestellt, und ist dann postwendend hochgerutscht in die Erste. Warum erschloss sich uns nicht so genau, er hätte ja auch direkt in der Ersten neu aufgestellt werden können. Aber eventuell war die Argumentation für die Zweite leichter, aus welchen Gründen auch immer.