Zitat:
Zitat von Porthos
???
Der Oberschiedsrichter hat doch keine Kompetenzen, eine Tatsachen-Entscheidung des SRaT aufzuheben.
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Richtig
Zitat:
Zitat von Porthos
Und die Feststellung, ob ein Aufstampfen als unabsichtliche Störung (würde zu einem "Let" führen) oder als absichtliches unsportliches Verhalten (würde zu einem Abzählen führen) oder aber als völlig regelkonform gewertet wird, ist doch eindeutig eine Tatsachen-Entscheidung (genauso wie die Feststellung, ob ein Ball "aus" war oder eben doch die Spielfläche noch berührt hat).
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Das muss man dann schon haarklein auseinanderdividieren.
Zunächst mal ist "Abzählen" - sofern du damit die Wertung auf Punkt für den Gegner meinst - völlig falsch.
Let ist natürlich immer eine Tatsachenentscheidung. Wie sollte man auch eine Let-Entscheidung aufheben können.
Ob es nun als unsportliches Verhalten oder als regelkonform
gewertet wird, liegt im Auge des Betrachters. Das ist natürlich erst mal der SRaT. Allerdings zeigt das von dir benutzte Wort
gewertet schon deutlich auf, dass es sich um eine Auslegung handelt. Dagegen kann protestiert werden. Die Entscheidung obliegt dann dem OSR.
Die Entscheidungen ob ein Ball "aus" war oder die Spielfläche noch berührt hat ist selbstverständlich eine Tatsachenentscheidung. Da zeigt nur die Praxis - bis in die TT-Weltspitze, was Spieler und die Qualifikation der SR betrifft - dass sowas durch das Einvernehmen beider Spieler durchaus regelmäßig zu revidierten Urteilen führt. Nennt sich dann Fairplay