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Alt 25.10.2012, 22:54
tripplem tripplem ist offline
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tripplem gab in der Vergangenheit leider sehr oft Anlass zur Kritik (Renommeepunkte mindestens -40)
AW: Dürfen Punkte "abgezählt" werden, wenn der Aufschläger "aufstampft"?

Beruhigt euch mal wieder. Beide Ansichten, sowohl die von tate als auch die von Brett, sind in einem bestimmten Maße erklärungsbedürftig. Einerseits würde ich mir auch die Frage stellen, wann ein Aufstampfen z.B. grob unsportlich ist. Andererseits ist das nicht so weit hergeholt, wie von Brett angedeutet. Es gibt durchaus Spieler, die z.B. bewusst bei der Angabe auf den Boden stampfen, um anzudeuten, dass sie ordentlich Schnitt in die Aufgabe gesetzt haben. Dabei dient das Aufstampfen nur zur Andeutung und es ist tatsächlich kein Schnitt drin im Erstschlag. Das ist noch der harmlosere Fall.

Ich habe es auch schon gehabt, dass ein Spieler extrastark, während entscheidender Ballwechsel, auf den Boden aufgestampft hat, obwohl er dies vorher nie tat. Auf der einen Seite irritiert das, auf der anderen kann es ein Zeichen von Nervosität sein.
Gelbe Karten als Maßnahme zur Regulierung, halte ich aber für übertrieben. Kleine und subtile Psychospielchen haben ja auch ihren Reiz :-)

Was es nun mit der Schiedsrichterhierarchie auf sich hat, das scheint mir auch fraglich zu sein. Zumindest würde ich gerne einmal zunächst gelesen haben, wie Brett Tatsachenentscheidung und Regelauslegung definiert, bevor er eine Entscheidung danach differenziert. Es ist nämlich nicht alles billig, was zum Ermessensspielraum des Schiedsrichters gehört. Was ich meine: Nicht alles, was der Schiedsrichter im Rahmen seines Ermessensspielraum entscheidet, ist ein Fall von Billigkeit. Wenn das nämlich so wäre, dann hätte der Schiedsrichter einen zu hohen Gestaltungsspielraum, den er ja eben nicht haben soll. Der Schiedsrichter soll unparteiisch sein und die Regeln dem Sinn nach umsetzen. Mehr aber auch nicht.

Also wo zieht man da die Grenze? Nicht alles ist geregelt, nicht umfassend die Kenntniss der Regeln von Schiedsrichtern. Ich denke die Grenze zwischen Regelauslegung und Tatsachenentscheidung ist fließend. Wenn man aber jetzt hergehen würde und sämtliche Fälle "materialisieren" würde, dann fiele man einer zu starken Kasuistik anheim. Von daher gibt es ja den Ermessensspielraum. Alles in Allem eine schwierige Frage.

Jetzt sind wir vom Thema aber bald weg, gell ;-)
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