Zitat:
Zitat von tripplem
Zumindest würde ich gerne einmal zunächst gelesen haben, wie Brett Tatsachenentscheidung und Regelauslegung definiert, bevor er eine Entscheidung danach differenziert. Es ist nämlich nicht alles billig, was zum Ermessensspielraum des Schiedsrichters gehört. Was ich meine: Nicht alles, was der Schiedsrichter im Rahmen seines Ermessensspielraum entscheidet, ist ein Fall von Billigkeit. Wenn das nämlich so wäre, dann hätte der Schiedsrichter einen zu hohen Gestaltungsspielraum, den er ja eben nicht haben soll. Der Schiedsrichter soll unparteiisch sein und die Regeln dem Sinn nach umsetzen. Mehr aber auch nicht.
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Ich vermute auch, dass wir - zumindest zum Teil - unter den Begriffen "Tatsachen-Entscheidung" und "Regel-Auslegung" was Verschiedenes verstehen. Deshalb wäre vielleicht eine Diskussion zur Definition dieser beiden Begriffe ganz sinnvoll.
Der von tripplem ins Spiel gebrachte Begriff der "Billigkeit" ist mir im Zusammenhang mit der Anwendung von Sport-Regeln völlig neu. Für wen sollen die Regeln "billig" sein? In einem Tischtennis-Wettkampf wirkt sich jede Schiedsrichter-Entscheidung positiv für den einen und negativ für den anderen aus.