Zitat:
Zitat von Vektor
Fehlentscheidung auf Basis von Regelunkenntnis --> falsche Regelauslegung (OSR kann korrigieren)
Fehlentscheidung auf Basis von falscher Wahrnehmung --> Tatsachenentscheidung (die Wahrnehmung des SRaT gilt als Tatsache), keine Korrektur möglich.
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...und dann gibt es noch die "echte" Regelauslegung, über die dann der OSR zu entscheiden hat.
Hier mal ein Beispiel an Hand einer offiziellen Regelauslegung durch den DTTB:
Spieler wirft seinen Schläger auf den Boden. Der Schläger zerbricht dabei. SRaT untersagt dem Spieler mit einem Ersatzschläger weiterzuspielen, weil er durch den Schlägerwurf die Regel Teil B 4.2.4 (Während eines Einzels oder Doppels darf ein Schläger nur dann gewechselt werden, wenn er
unabsichtlich so schwer beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann.) nicht mehr gegeben sieht. Der Spieler legt beim OSR Protest gegen die Regelauslegung ein.
Laut offizieller Regelauslegung des DTTB muss der OSR die Entscheidung des SRaT revidieren und die Benutzung des Ersatzschlägers zulassen.