Zitat:
Zitat von Brett13
..und was genau willst du jetzt damit sagen
Das ist erst mal eine Fehlentscheidung auf Basis von Unwissenheit der Aufschlagregel, die im wahrscheinlichen Protestfall vom OSR aufgehoben werden wird.
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... und das Beispiel zeigt den Unterschied zwischen "Tatsachenentscheidung" (die durch den OSR nicht umgestoßen werden kann) und "Regelentscheidung", die durch den OSR korrigiert werden kann. Würde der SRaT behaupten "der Ball war keine 16 cm hochgeworfen", auch wenn er 30 cm hochgeworfen wurde, könnte auch der OSR diese Fehlentscheidung nicht ändern, da es sich um eine
Tatsachenentscheidung handelt.