Zitat:
Zitat von Pinguin
... und das Beispiel zeigt den Unterschied zwischen "Tatsachenentscheidung" (die durch den OSR nicht umgestoßen werden kann) und "Regelentscheidung", die durch den OSR korrigiert werden kann.
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Geschenkt
...wobei ich halt einen erheblichen Unterschied zwischen einer glasklaren Fehlentscheidung wie an Hand es Beispiels von Porthos und dem hier zum Topic gehörenden Fall einer nötigen "echten" Regelauslegung, weil die Regeln selbst nichts eindeutiges dazu aussagen sehe
Deshalb mal zurück zum Thema...
Wie würdest du als zuständiger OSR im Protestfall die Entscheidung des SRaT wegen des Aufstampfens beim Aufschlag dem Aufschläger eine gelbe Karte wegen unsportlichen Verhalten zu zeigen, weil das den Gegner in unfairer Weise beeiflusst haben soll, bewerten? Würdest du dem Protest stattgeben und die Entscheidung des SRaT revidieren, oder würdest du den SRaT in seiner Entscheidung bestätigen?
Klar, dass eine Revison der Entscheidung des SRaT durch den OSR immer eine heikle Angelegenheit ist, aber das sollte ja nicht der Maßstab sein...
Eine Begründung - egal wie du nun entscheiden würdest - wäre nett