|
AW: Dürfen Punkte "abgezählt" werden, wenn der Aufschläger "aufstampft"?
Die hat Pinguin doch geliefert:
Tatsachenentscheidung ist: Der SRaT kennt die Regel (richtig). Er sieht etwas und wendet die Regel an. Beispiel: Der SRaT sieht das der Ball 10 cm hoch geworfen wurde und erkennt auf falschen Aufschlag weil die Regel ja sagt der muss 16 cm hoch geworfen werden. Dann kann der OSR nichts machen selbst wenn der Ball in seinen Augen 20 cm hoch war. Tatsachenentscheidung
(falsche) Regelauslegung: Der SRaT kennt die Regel nicht richtig und entscheidet dswegen etwas was eigentlich regelgerecht war als regelwidrig. Beispiel: der SRaT sieht das der Aufschlag 30 cm hoch geworfen war aber entscheidet Trotzdem auf falschen Aufschlag weil er meint in der Regel sind 50 cm gefordert. Der OSR sieht das und und hat auch die 30 cm gesehen und kann damit die Regelauslegung des SRaT aufheben.
ITTF Teil B.
3.3.2 Gegen eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen
Schiedsrichters oder Schiedsrichter-
Assistenten kann kein Protest beim Oberschiedsrichter....eingelegt werden
3.3.3 Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters
oder Schiedsrichter-Assistenten in Fragen der
Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann
beim Oberschiedsrichter Protest eingelegt werden.
Die Entscheidung des Oberschiedsrichters
ist endgültig.
Der OSR darf eine SRaT Entscheidung nur widerrufen, wenn sie auf falscher Regelkenntnis beruht und nicht wenn sie auf falscher Wahrnehmung beruht
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
Geändert von Fastest115 (26.10.2012 um 15:36 Uhr)
|