Zitat:
Zitat von Fastest115
Der OSR darf eine SRaT Entscheidung nur widerrufen, wenn sie auf falscher Regelkenntnis beruht und nicht wenn sie auf falscher Wahrnehmung beruht
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Nein!!!
Der OSR hat auch über alles zu Entscheiden was eine Regelauslegung bedarf. Dazu gehören alle Dinge, die durch die Regeln selbst nicht eindeutig geregelt sind. Also eine Regelauslegung der bestehenden Regeln bedürfen um eine nötige Entscheidung treffen zu können.
Regelunkenntnis zu revidieren mag man von mir aus auch dazuzählen, aber das ist ja eigentlich keine Regelauslegung sondern eine Regelrichtigstellung.