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Alt 28.12.2003, 14:54
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Tueftel Tueftel ist offline
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Re: Erlaubte Lösungsmittel in Klebern

Paracelsus: "alle ding sind gift und nichts on gift; alein die dosis macht das ein ding kein gift ist."

Nagellackentferner enthält meist Aceton C3H6O, ist auch nicht unbedingt gesund.

Trichlorethylen C2HCl3 und Perchlorethylen C2Cl4 dürfen industriell nur noch in geschlossenen Systemen verwendet werden, wenn der Anteil in der Lösung > 5% ist. Es ist schon oft genug gesagt worden, dass diese Stoffe nachweislich toxisch, krebserregend, erbgutschädigend und umweltbelastend sind. Dazu kommt, dass diese Stoffe gerade wegen ihrer Löslichkeit über die Lunge ausgesprochen gut aufgenommen werden.

Benzol C6H6 ist auch in Benzin enthalten, auch das sollte man nicht einatmen.

Einen vollkommen unbedenklichen (Frisch-)Kleber kann es nicht geben,
sonst hätte er keine Wirkung mehr. Man kann nur die Risiken durch entsprechende Maßnahmen wie Menge, Häufigkeit, Frischluftzufuhr etc. gering halten.
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