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AW: Wie verfahre ich mit nicht angemeldeten Time-Outs?
"Lex specialis derogat legi generali" kann nicht auf Tischtennisregeln angewendet werden, weil die Verfasser weder ein tatsächliches Ausklammerungsprinzip bei der Erstellung von Regeln im Sinn hatten (im Großen wie auch Kleinem), noch das Tischtennisregeln mit Rechtssätzen vergleichbar sind, auch wenn es Schnittmengen geben mag (Systematik). Nichtsdestotrotz halte ich die juristische Methode des Argumentierens, für auf Tischtennisregeln unanwendbar. Das würde zu weit führen und die Tischtennisregeln aus ihrem Zusammenhang lösen. Ich erinnere mich besonders gerne an eine Diskussion über Nötigung in diesem Forum. Es wurde von einigen Nutzern als Nötigung betrachtet, dass der Schiedsrichter auf die Einhaltung der Regeln bestand. Im konkreten Fall ging es um die zweiminütige Leerzeit zwischen dem Aufruf eines Einzels und der Anwesenheit des Spielers an der Platte (knapp zusammengefasst). Da muss man dann einfach konstatieren, dass diese Ansichten gelinde gesagt Nonsense sind. Insbesondere wenn die Tatbestandsmerkmale einer Nötigung in Betracht gezogen werden.
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