|
AW: Wie verfahre ich mit nicht angemeldeten Time-Outs?
Und ich schliesse mich im Uebrigen der h. M. an :-) Was die Folgen betrifft, so kann ich bei meinem geringen Kenntnisstand nur aus einer subjektiven Perspektive urteilen. Ich halte das "Vergehen" fuer minderschwer. Allerdings doch fuer dergestalt strafwuerdig, dass es vom Verein, respektive der Mannschaft, zur Kenntnis genommen werden muss. Wo wuerden wir nur hinkommen, wenn das irgendwann jeder macht, waere meine Fragestellung. Andererseits scheint die Aenderung der Coachingregel in der Damen-Bundesliga Anlass dafuer zu geben, diesen Verstoss zukuenftig evtl. nicht mehr zu ahnden. Jedoch ist der mit der Aenderung der Coaching-Regel bezweckte Erfolg, naemlich Emotionalisierung der Sportart zwecks Anziehung neuer Zuschauer, nicht eingetreten. Ich moechte schliessen mit den Worten einer ehemaligen Deutschen Meisterin (sinngemaess): Fuer die Mehrung der Zuschauerzahl sind die Spieler selbst zustaendig; und deswegen denke ich, dass dies jedoch mehr Toleranz erfordert, was die Bestrafung von Spielern angeht, die an der Platte Emotionen zeigen. Aber das ist eine andere Baustelle ;-)
Geändert von tripplem (05.11.2012 um 01:01 Uhr)
|