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Alt 06.11.2012, 05:27
Javaguru Javaguru ist offline
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AW: Timeout erlaubt?

Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
@Javaguru:
Wie bereits diskutiert halte ich deine Sichtweise bez. Hochführen für falsch. Um den Ball hochzuwerfen, muß der Ball in jedem Falle ein jeweils gewisses Maß nach oben geführt werden. Da das Regelwerk aber keine Grenze definiert (obwohl es dies leicht tun könnte), bist du derjenige, der völlig willkürlich einen Grenzwert festlegt. Allein dieses Vorgehen halte ich für völlig regelwidrig. Da das Regelwerk da auch keine abstrakten Einschränkungen vorgibt, sehe ich da auch keine Möglichkeit für den SRaT, das nach Ermessen zu entscheiden.

Richard
Beim Aufschlag müssen durchaus Ermessensentscheidungen gefällt werden, denn der einzige belastbare Wert ist die Wurfhöhe. Und auch die muss geschätzt werden.
Zitat:
Zitat von Pfälzer
Von der "ruhig gehaltenen Hand" ist in den Regeln ja nur zu Beginn des Aufschlags die Rede. A 6.1
Ball und Hand ruhen, damit beginnt der Aufschlag. Was die Hand danach macht ... who cares, solange sie den Ball nicht verdeckt.
Ja, zu Beginn des Aufschlags soll die Hand ruhen. Dann geworfen werden. Soll der Aufschläger den Arm samt Ball z.B. 20x hin und her und rauf und runter bewegen dürfen, und irgendwann, wenn es ihm beliebt, den Ball werfen und schlagen? Wenn der Arm z.B. bis zur Schulterhöhe geschoben wird und dann durch eine ruckartige Bewegung 16cm nach oben befördert (geworfen?) wird - wann beginnt in diesem Fall der Aufschlag? Vor dem Hochschieben?
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