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  #48  
Alt 06.11.2012, 09:17
Javaguru Javaguru ist offline
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AW: Timeout erlaubt?

Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Natürlich. Aber nur in Bezug auf Dinge, für die es eine Regelung gibt. Wenn es zum Beispiel heißen würde: "Nach dem Ruhen der Hand sollte diese nur soweit bewegt werden, wie es nötig ist, um den Ball regelgerecht hochwerfen zu können." In diesem Fall könnte der SRaT ein Ermessen ausüben, inwiefern die Bewegung ihm hinsichtlich dieser Vorgabe noch zulässig erscheint oder nicht. Ohne eine solche Vorlage aber hat der SRaT keinerlei Ermessen.
M.E. doch, denn durch den Begriff des Werfens hat der SR zu ermessen, ob der AS den Ball geworfen hat.
Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Theoretisch ja, jedoch kollidiert dies (irgendwann) mit der Norm, daß der SRaT für ununterbrochenes Spiel zu sorgen hat. Hier kommt nun das Ermessen des SRaT zu tragen, da er Entscheiden kann, ab wann diese quantitativ nicht exakt festgelegte Vorgabe zum Tragen kommt oder noch nicht. Das obliegt dann seinem Ermessen. Wo es aber an einer Vorgabe fehlt, kann es auch keinen Ermessenspielraum geben.
Oben soll es keinen Ermessensspielraum geben, hier allerdings schon, obgleich für beides nichts exakt definiert ist? Irgendwie widersprüchlich.
Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Aufschlag beginnt immer, wenn der Ball zum Zwecke (Achtung: Ermessen des SRaT ), einen Aufschlag durchzuführen, ruhig in der Hand gehalten wird.

Richard
Richtig. Aber es folgt
6.2 Der Aufschläger wirft dann den Ball
wirft und dann - für mich eindeutig. dann = aus der ruhenden Hand; werfen ist nicht heben oder schieben.
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