@Vektor:
Zitat:
Zitat von Vektor
Nach meiner Verständnis des Textes hat dann nie ein Aufschlag, geschweige denn ein Ballwechsel stattgefunden - und somit kann ein solcher falscher Aufschlag nicht "abgezählt" werden.
Entspricht das auch der offiziellen Auslegung?
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Hmm, ich erinnere mich dunkel, daß dieses Problem vor Jahren hier schon mal diskutiert wurde. Eine "offizielle" Auslegung ist mir dazu auch nicht bekannt - außer natürlich der das von dir aufgezeigte Problem ignorierenden Ansage, daß natürlich abzuzählen ist.
Ich würde so argumentieren:
A 6.6, das regelt, daß der SRaT einen Aufschlag für unzulässig erklären kann, zielt auf den kompletten Aufschlag ab. Es muß also noch keinen Ballwechsel geben. Objektiv hat der Aufschlag durch den Fehler (Ball nicht auf Handteller) zwar noch nicht begonnen, subjektiv dagegen schon, da der Aufschläger die Absicht hat und im Glauben ist, grade aufzuschlagen. Insofern ist das "Der Aufschlag beginnt damit" bezüglich seiner Korrektheit nicht objektiv, sondern subjektiv aufzufassen, s.d. der SR die falsche Ausgangssituation im Sinne von A 6.6 (muß "Bedingungen der Regeln erfüllen") werten kann, obwohl formal kein Aufschlag begonnen hat.
Richard