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Alt 08.11.2012, 10:22
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Vektor Beitrag anzeigen
Und damit auch gleich eine weitere Frage:
Wenn nun ein Spieler den Ball beim Aufschlag nicht auf den Handteller, sondern auf seine Finger legt, welche Sanktionsmöglichkieten bestehen dann?
Nach meiner Verständnis des Textes hat dann nie ein Aufschlag, geschweige denn ein Ballwechsel stattgefunden - und somit kann ein solcher falscher Aufschlag nicht "abgezählt" werden.
Entspricht das auch der offiziellen Auslegung?
Eine sehr interessante Herangehensweise

In der Praxis eines offiziellen SRaT vermute ich allerdings, dass er solche Situationen damit löst, dass er den Aufschlag erst gar nicht ausführen lässt, sondern vorher, den sich anbahnenden Beginn des Ballwechsels mit gehobener Hand unterbricht und den Aufschläger darauf hinweist, dass der Ball auf dem geöffneten Handteller der ruhig gehaltenen freien Hand liegen muss bevor er zum Aufschlag min 16 cm hochgeworfen wird.

Wobei die Thematik, was in dem von dir beschriebenen Fall zu einem zählbarer Punkt führen kann, im Teil A der Regeln unter 10.1 und 10.1.1

"10.1 Sofern der Ballwechsel nicht wiederholt wird,
erzielt der Spieler einen Punkt,
10.1.1 wenn seinem Gegner kein korrekter Aufschlag
gelingt"

eindeutig geregelt ist. Zählbare Punkte gibt es nun mal unabhängig davon ob der Ball im Spiel ist oder - wie etwa bei einem unkorrekten Aufschlag, der mit deiner sicher nicht unrichtigen Interpretation der Definitionen in Teil A 5.1 und 5.2 der Regeln - nicht im Spiel ist.

Schreitet der SRaT also nicht schon vor dem Ballwurf ein, sondern lässt den Spieler den Ballwurf von den Fingerspitzen aus ausführen, so kann er diesen wegen eindeutig falsch ausgeführt auch sofort als Punkt für den Rückschläger werten.

In der Praxis wir ein SRaT allerdings aller Wahrscheinlichkeit nach beim ersten mal schon vor dem Ballwurf unterbrechen und den Aufschlag dann korrekt ausführen lassen. Beim zweiten Mal wird er allerdings wohl nicht mehr vor der Ausführung unterbrechen, sondern dem Rückschläger nach erfolgter falscher Aufschlagsausführung einen Punkt geben.

Die Regel A 6.6 sagt folgendes:

"Es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers,
so aufzuschlagen, dass der Schiedsrichter oder der
Schiedsrichter-Assistent überzeugt sein kann, dass
er die Bedingungen der Regeln erfüllt, und jeder
der beiden kann entscheiden, dass ein Aufschlag
unzulässig ist."

Es ist also nicht mal Aufgabe des SR einen Spieler schon vor der Ausführung des Aufschlages darauf hinzuweisen, dass z.B. der Ball nicht auf den Fingerspitzen liegen darf.
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