Zitat:
Zitat von Vektor
Hm, das sehe ich nicht so - oder woraus leitet sich das ab?
Regel 10 (Zählbare Punkte) bezieht sich doch eindeutig auf einen "Ballwechsel", der mit bestimmtem Artikel ("Sofern der Ballwechsel ...") versehen ist und somit als bekannt vorausgesetzt wird.
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Stimmt, diese Lesart ist sicher eine Mögliche
Allerdings, bei einem vom Ansatz her falsch ausgeführten Aufschlag nicht die einzig mögliche Lesart, da die Definition "Ballwechsel" für zählbare Punkte im Kontext mit den Aufschlagregeln im Allgemeinen und mit der in 6.6 und 6.6.1 beschriebenen Verfahrensweise des SR bzw des SRA bei falsch ausgeführten Aufschlägen im besonderen, nicht das entscheidende Kritrium sein kann - meine zumindest ich
Natürlich kann man den Faden von dir auch noch weiter aufnehmen und auf 6.1 verweisen.
Dort steht:
"Der Aufschlag beginnt damit, dass der Ball frei auf dem geöffneten Handteller der ruhig gehaltenen freien Hand des Aufschlägers liegt."
Hier kann man sich jetzt auf den Standpunkt stellen, dass es somit unmöglich ist einen Aufschlag damit zu beginnen, dass der Ball auf den Fingerspitzen liegt. Allerdings wird durch den Kontext mit 6.6 ("Es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers, so aufzuschlagen, dass der Schiedsrichter oder der Schiedsrichter-Assistent überzeugt sein kann,
dass er die Bedingungen der Regeln erfüllt, und jeder der beiden kann entscheiden, dass ein Aufschlag unzulässig ist."), dass es sich um vom Spieler zu erfüllende Bedingungen handelt, für deren Einhaltung er selbst verantwortlich ist.
Allerdings wäre es sicher sehr interessant, wie bei einem Protest - der ja neuerdings in Deutschland, trotz anders lautender Regeln im Teil B der ITTF-Regeln, die bei Regelauslegungen den OSR als letztmögliche Instanz sehen, möglich ist - von einem Sportgericht entschieden würde