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Alt 08.11.2012, 20:57
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Timeout erlaubt?

Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Ich sehe das anders und finde, daß diese Auslegung zu wörtlich genommen ist:
Wie soll man Regeln verstehen können, die man nicht wörtlich nehmen darf, sondern von hinten durch die Brust ins Auge nicht wirklich nachvollziehbar erklärt werden müssen?

Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
MMn will der Regelgeber in 5.2 und 6.1 Zeitpunkte definieren ab wann etwas gegeben ist. Dieser Wille steht im Vordergrund, die aufgeführten Details (Handteller etc.) sind dabei Merkmale, die lediglich in Bezug auf 6.6 (abzählen, wenn Bed. nicht erfüllt) interessant sind, aber bei nicht-Befolgen nicht den Beginn des Aufschlages oder Ballwechsels verhindern.
Die Bedingungen spielen nur für die Korrektheit eine Rolle. Der Regelgeber macht deutlich, wann der Aufschlag beginnen soll (analog: der Ball im Spiel ist), und wenn der Spieler den Vorsatz hat, dies zu tun und versucht, genügt dies in meinen Augen dafür, daß der Aufschlag begonnen hat. Nur die Kriterien hat er dabei nicht erfüllt, s.d. gemäß 6.6 als unzulässig zu werten ist.
All diese Erklärungsversuche (und meine halte ich da sicher nicht für besser als deine ;-) ) wären mMn nicht nötig, wenn einfach die Sache mit dem Handteller in 5.2 weggelassen werden würde.

So muss man jetzt leider damit rechnen, dass jahrelang bewährte und nachvollziehbare Praxis über den Haufen geworfen werden muss. Sobald sich eine Sportgerichtsbarkeit damit befassen muss - kann ja schließlich durchaus mal passieren - legt die dann fest, wie das zu interpretieren ist. Dabei will ich dann mal nicht ausschließen, dass es dazu kommt, Aufschläge, die mit dem Wurf des Balles von den Fingern aus beginnen, nicht mehr als Punkt für den Gegner gewertet werden dürfen, da die Regel von der hinzugezogenen Sportgerichtsbarkeit eben doch wörtlich genommen werden könnte - was ja auch die nachvollziehbarste Sache der Welt wäre

Ich gehe einfach mal davon aus, dass sich vor Vektor noch niemand so recht Gedanken über die Konsequenzen des in A 5.2 Geschriebenen gemacht hat. Jeder weiß (oder meint zu wissen) was gemeint war und alle haben es ohne weitergehend darüber nachzudenken so geschluckt...
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