@Brett13:
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Zitat von Brett13
Nun ja, ich denke, dass die Regelkorrektheit schon in der DTTB-Regelauslegung ersichtlich angezweifelt wird
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Hmm, aus den Wörtern "Empfehlung" und "sollte" abzuleiten, der Ausleger würde Regelunkorrektheit zugeben, erscheint mir eigentlich etwas weit hergeholt.
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Um die Vorgehensweise zu legitimieren, den SRaT durch den OSR in seiner Entscheidung zu übergehen, einfach mal grundsätzlich die Regelkenntnis in Frage zu stellen, ist zumindest für mich nicht der Weisheit letzter Schluss.
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Sie wird ja nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Vielmehr herrscht offenbar stillschweigende Übereinkunft zwischen den Beteiligten, daß der OSR das "übernimmt". Dafür gibt es mehrere Gründe: Die SRaT haben keine Karten zur Hand. Sie sind für deren Einsatz nicht geschult. Sie wissen idR gar nicht genau, welche Rechte sie haben. Sie gehören einer der Mannschaften an, so daß es zweckdienlich erscheint, sie von dieser "Last" zu entbinden.
Formal begründet man dieses Vorgehen dann durch eine falsche Regelanwendung
im Einzelfall. Insofern sehe ich da kein großes prinzipielles Problem.
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hätte vom SRaT (der evtl. ein Mannschaftskollege des Schlägerwerfers war) bei einer eigentlich nötigen Befragung durch den OSR als ein für ihn wahrgenommener unabsichtlicher Unfall in Form eines Schläger aus der Hand geglitten dargestellt werden können. Das wäre nicht mit einer Karte zu ahnden gewesen und da die Beurteilung dem SRaT unterliegt, hätte der OSR keine Möglichkeit gehabt diese Tatsachenentscheidung zu revidieren.
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Da bin ich ganz deiner Meinung. Aber das habe ich ja in meiner Argumentation bereits zugestanden, daß der SRaT das letzte Wort hat. Wenn der OSR aber aus Gründen der Offenkundigkeit eine Befragung für entbehrlich hält (in der Praxis: immer), wird das Vorgehen dadurch nicht unkorrekt, da er sich durch den Nichtprotest des SRaT gegen die Aktion des hervorgepreschten OSR dessen Zustimmung versichert hat. Dem SRaT bleibt es ja unbenommen, den Sachverhalt aus seiner Sicht vorzutragen, wonach der OSR seine Entscheidung (hoffentlich) revidieren würde. Daß dies praktisch nicht geschieht, ist ein Problem der Regelunkenntnis des SRaT, macht das Vorgehen aber nicht irregulär, da grundsätzlich alle Rechte des SRaT gewahrt bleiben.
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Analog dazu ist es bei offensichtlich falschen Aufschlägen nicht anders. Der OSR kann in die Entscheidung des SRaT nicht eingreifen. Er kann nur den SRaT auswechseln. Das ein Spieler z.B. einen Aufschlag aus der Hand macht, sieht ein OSR - wenn er hinschaut - eben so eindeutig wie einen Schlägerwurf, Tritt gegen den Tisch oder die Bande, etc...
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Das ist ein gutes Argument. Ich würde 2 Argumente gegen diese Analogie in die Waagschale werfen:
1. Wie erwähnt hat der SRaT keine Karten. Dies macht ein Eingreifen des OSR plausibel.
2. Grundsätzlich hast du mit der Analogie ja recht, daß eigentlich nur der SRaT für das Geschehen innerhalb der Box zuständig ist. Dennoch erscheint mir eine Abgrenzung möglich: Eigentlich sollte der OSR nur nach Protest aus der Box tätig werden, z.B. bei den von dir genannten falschen Aufschlägen. Daß der OSR im Unterschied dazu aber bei Disziplinarvergehen aus eigenem Antrieb "vorprescht", kann man mit B 3.1.2.12 untermauern, wie es ja auch in der DTTB-Regelauslegung geschieht:
"Der OSR ist verantwortlich für das Ergreifen von Disziplinarmaßnahmen bei Fehlverhalten [...]."
Das Regelwerk gewichtet diesen Punkt im Bereich des OSR deutlich stärker als bsp. die falschen Aufschläge, was es angebracht erscheinen läßt, daß der OSR hier im Gegensatz zu den falschen Aufschlägen aus eigenem Antrieb tätig (im Sinne der Ausgangsargumentation) werden wird, sofern die Rechte des SRaT in oben beschriebener Weise gewahrt bleiben.
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wenn einem OSR - ganz gegen die Regeln - eingeräumt wird durch Punktwertungen bei diesen Vergehen ins Spielgeschehen einzugreifen.
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Moment. Die Aktion des OSR ist im Sinne des Regelwerks lediglich eine Entscheidung über das Auslegen einer Regel, gemäß B 3.1.2.10.
Die Punktwertung ist lediglich eine Konsequenz davon (die formal nicht direkt Gegenstand seines Handelns ist) ist aber eindeutig abzugrenzen vom Akt des OSR. Insofern geschieht auch nichts "ganz gegen die Regeln". So spitzfindig muß man schon sein.
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Dann müsste er genau so bei ganz offensichtlich falschen Entscheidungen eines SRaT, die dann zu einer falschen Punktwertung führen eingreifen dürfen. Genau das darf er aber nun mal aus guten Gründen nicht. Z.B. bei falschen Aufschlägen...
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S.o.
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Wenn es allerdings vom DTTB gewollt ist, dass ein OSR bei RL/OL-Spielen, die im Allgemeinen ohne vom zuständigen Resort eingesetzte offizielle SRaT stattfinden, dass sie auf Diszplinverfehlungen mit gelben und gelb-roten Karten (Die nun mal zu einer Punktwertung für den Gegner führen) zu reagieren hat, dann sollte es im Sinne aller Beteiligten nicht zu viel verlangt sein, dass der DTTB sich dazu auch eindeutig äußert und eine entsprechende Regeländerung vornimmt.
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Eine Regeländerung ist ja dafür nicht nötig und in meinen Augen ist die Auslegung in diesem Sinne eindeutig genug:
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Zu deinem Einwand, dass die gelb-rote Karte eine logische Konsequenz aus der "Empfehlung" des DTTB, das ein OSR doch die gelbe Karte zeigen sollte, denn das könnte man wie bekannt begründen, wäre:
Das sehe ich nun mal anders - und nein, mir geht es keineswegs ums auf Biegen und Brechen Rechthaben wollen. Erst die gelb-rote Karte greift ins mittelbare Spielgeschehen ein. Die gelbe Karte verdeutlicht nur eine Ermahnung, die so erst mal keine Konsequenz hat. Mit dem Zeigen der gelb-roten Karte wird beim ersten Mal ein Punkt für den Gegner fällig.
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Du zielst da auf die Konsequenzen ab. Meiner Meinung nach müßte man aber auf die Vorraussetzungen abzielen, da sie für die Motivation zum Handeln (Wann? Wie? Warum?) der beteiligten Personen der entscheidende Punkt sind; die Konsequenzen sind ja lediglich die durch das Regelwerk strikt vorgegeben Folgen und entziehen sich somit dem Einfluß und vor allem der Handlungsmotivation der Personen.
Und von den Voraussetzungen her ist eine gelbe und eine gelb/rote Karte nun mal völlig dasselbe.
Und daß dadurch ein Punkt fällig wird steht für mich aus den oben genannten Gründen auch nicht im Widerspruch zu den in den Regeln getroffenen Festlegungen zu OSR & SRaT.
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Wegen dieser offensichtlichen Konsequenz hält sich der DTTB aus meiner Sicht bedeckt und vermeidet es auf diese "Konsequenz" mit einer völlig anderen Tragweite als die gelbe Karte, näher einzugehen.
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Meiner Meinung nach interpretierst du da viel zu viel in den Umstand hinein, daß die gelb/rote Karte dort nicht genannt wird. In meinen Augen ist deren Nennung dort unnötig, da es von den Voraussetzungen her (die hier entscheidend sind) nicht den geringsten Unterschied zur gelben Karte gibt. Also ist hier auch die gleiche Vorgehensweise angesagt. Die Konsequenzen sind wie erwähnt unter diesem Gesichtspunkt völlig irrelevant.
Richard