Zitat:
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Zitat von Villert
Sicher das es auch für zu kleine Beläge gilt? Ich dachte eher für zu grosse. Das Regelwerk lässt ja keine Toleranz zu, nur es wird in der Praxis 2 mm Toleranz gegeben (Auslegung)
aber auch für zu kleine Beläge?
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Meines Wissens gilt diese Toleranz auch für zu kleine Beläge, gerade wenn der Belag am Rand ausgefranzt ist (man also den Schwamm sieht). Dann allerdings sollte der Schwamm schwarz bzw. rot angemalt sein (dem Spieler ist es durchaus zuzumuten, dass er zumindest mit einem über die ganze Fläche gleichfarbigem Schläger spielt).
Der Punkt 4.4 ist in diesem Fall nicht anzuwenden, da der untere Teil ja nicht unbelegt ist sondern nur nicht ganz bis zum Rand belegt ist - ergo diese Fläche ist auch zum Schlagen benutzbar und damit muss bis zum Rand (bzw. 2mm davor) der Belag ausgedehnt sein.
Giesecke sagt dazu (22. Auflage, S. 38, 1 zweiter Spiegelstrich):
"...Über die Zulässigkeit entscheidet im Zweifelsfall der OSR, der gewöhnlich 2mm
weniger bzw. mehr tolerieren wird (Handbook for Match Officials, 7.1.1).