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Alt 18.11.2012, 22:20
tt-trommler tt-trommler ist offline
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AW: Schläger mutwillig kaputt und dann?

Nein.........!!!!!!!!!!!!!

Allerdings ist dei Definition von "mutwillig" umstritten
Empfehle die Suchfunktion !!!!!!!

Schlägerwerfen wird z.B.nach offizieller Regelauskegung nicht als absichtliche = mutwillige Zerstörung bzw. Unbrauchbarmachung des Spielgerätes betrachtet.
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