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AW: Schläger mutwillig kaputt und dann?
Nein.........!!!!!!!!!!!!!
Allerdings ist dei Definition von "mutwillig" umstritten
Empfehle die Suchfunktion !!!!!!!
Schlägerwerfen wird z.B.nach offizieller Regelauskegung nicht als absichtliche = mutwillige Zerstörung bzw. Unbrauchbarmachung des Spielgerätes betrachtet.
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Cogito sum res cogitans
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