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Alt 18.11.2012, 22:33
Chris Kratzenstein Chris Kratzenstein ist offline
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AW: Schläger mutwillig kaputt und dann?

Da dürfte die Definition eindeutig auf mutwillig gehen.
Schläger schmeißen gilt ja nur als nicht mutwillig da man den Schläger ja nicht zerstören will sondern in vor Wut einfach wegwirft. Vielleicht ist das dann eher fahrlässige Zerstörung
Wenn man den Belag runter- und zerreisst dürfte fahrlässig nicht mehr in Frage kommen.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???
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